Maßnahmen ab dem 3. April

Liebe Eltern,

nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April ändern sich einige Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.

Wir möchten wir Sie hiermit informieren, welche Änderungen sich bei den Schutzmaßnahmen an unserer Schule und HPT ergeben:

  • Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022. SchülerInnen können sich natürlich freiwillig über das Tragen von Masken schützen. Dies wird auch nachdrücklich auf Begegnungsflächen empfohlen.
  • Als Teil des „Basisschutzes“ werden die schulischen Testungen für SchülerInnen zunächst unverändert fortgesetzt; nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden weiterhin zusätzliche Testungen durchgeführt. Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen Testnachweis zu erbringen. Mit der Schul- und HPT-Leitung vereinbarte Ausnahmen bestehen weiter fort.
  • Für Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zum Schulgelände weiterhin nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“).
  • In den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes. Wir empfehlen dringend hier Masken zu nutzen.
  • Darüber hinaus bleiben angesichts der weiterhin hohen Inzidenzen die grundlegenden Hygieneregeln von großer Bedeutung. Dazu gehört das regelmäßige Lüften der Räume genauso wie beispielsweise das regelmäßige Händewaschen und das Einhalten der Husten- und Niesetikette.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
Sandra Köstler, Christina Ponader & Klaus Jahn

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