Immer wieder stoßen Menschen auf Ablehnung, wenn sie behinderungsbedingt von der Maskenpflicht befreit sind und deshalb keine Maske tragen können. Wichtig ist zu wissen: Menschen mit einer Hörbehinderung, manchen psychischen Erkrankungen, Atemwegserkrankungen oder motorischen Einschränkungen können eine Ausnahme von der Maskenpflicht bekommen, weil es für ihre Gesundheit wichtig ist. Als Nachweis müssen sie eine ärztliche Bestätigung haben. Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, dazu: "Hier geht es nicht um eine Aushebelung der Maskenpflicht, sondern um gesundheitlich notwendige Ausnahmen!"
Mehr in der Pressemitteilung dazu.