Die Regelungen zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen müssen geändert werden. In Deutschland sind rund 80.000 Menschen davon betroffen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem Beschluss den Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde, für verfassungswidrig.
Die Lebenshilfe KV Tirschenreuth und das Netzwerk Inklusion diskutierten das Thema bereits bei der Veranstaltung „Fragen an die Politik“ im Herbst 2018 mit den BezirkstagskandidatInnen: „Nur weil Menschen unter Betreuung stehen, kann man ihnen nicht die Demokratiefähigkeit absprechen“, so die einhellige Meinung. Mit passender Bildung, guter Vorbereitung und gegebenenfalls Assistenz durch Menschen oder Hilfsmittel sei auch die Teilnahme an Wahlen und politischen Prozessen möglich.
Mehr dazu im Artikel vom 09. März 2019 bei Oberpfalzecho
Artikel vom 13. März 2019 in "Der Neue Tag"